Im Krankheitsfall

Sehr geehrte Eltern,

natürlich hoffen wir alle, dass Ihre Kinder das gesamte Schuljahr über gesund bleiben. Falls aber doch einmal eine Krankheit vorliegt, bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:

  • Bitte melden Sie bis 7:30 Uhr der Schule mittels Elternportal die Erkrankung Ihres Kindes! Nur in Ausnahmefällen reicht eine telefonische Meldung aus.
  • Bei einer Erkrankung von mehr als fünf Tagen ist ein ärztliches Attest vorzulegen. 
  • Falls Ihrerseits der Verdacht auf eine meldepflichtige Erkrankung vorliegt, müssen Sie uns die entsprechenden Hinweise geben.
    Das Infektionsschutzgesetz erfasst u.a. folgende meldepflichtige übertragbare Krankheiten:
    Diphterie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Krätze, Masern, Meningitis, Mumps, Röteln, Ruhr, Scharlach, Tuberkulose, Virushepatitis, Windpocken und Covid-19.
    Ein Schulbesuchsverbot besteht auch im Fall eines Läusebefalls.
  •  Weitere wichtige Hinweise zum Verhalten bei Infektionskrankheiten finden Sie unter dem Link des Gesundheitsamts.