Übertritt

Sehr geehrte Eltern,

am Ende der 4. Klasse der Grundschule stehen Sie vor der Entscheidung, welche weiterführende Schule Ihr Kind besuchen wird. Ihre Aufgabe ist es, diejenige Schulart zu wählen, die seinen Begabungen, Fähigkeiten und Interessen derzeit am besten entspricht, damit es weder unter- noch überfordert wird. Stimmen Lernverhalten und Leistungsvoraussetzungen mit dem Anforderungsprofil der gewählten Schulart überein, werden Erfolgserlebnisse wahrscheinlich.

Wenn die Grundschule die Eignung Ihres Kindes für das Gymnasium feststellt und Ihr Kind den Wunsch hat, dieses zu besuchen, so bieten sich ihm viele Möglichkeiten, hier bei uns seine Persönlichkeit zu entwickeln. Mit der einmal getroffenen Entscheidung wird der schulische oder gar berufliche Weg Ihres Kindes nicht endgültig festgelegt, denn das differenziert gegliederte bayerische Schulsystem eröffnet alternative Bildungswege: Im Laufe eines Schullebens können sich Motivation und Leistungen ändern. Deshalb gibt es regelmäßig die Möglichkeit, den Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Selbstverständlich ist es unser Bestreben am Gymnasium, Ihr Kind in neun Jahren zu einer erfolgreichen Abschlussprüfung zu führen, also zum Abitur und damit zur Allgemeinen Hochschulreife.

Die folgenden Ausführungen sollen Sie bei der Entscheidung für oder gegen die gymnasiale Schullaufbahn unterstützen. Sie richten sich auch an Eltern, die einen Übertritt ihres Kindes nach der 5. Klasse der Real- oder Mittelschule an das Gymnasium erwägen.

Übertritt zum Schuljahr 2024/25: Welche Termine müssen beachtet, welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Die Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten ist von Montag, 06. Mai 2024, bis Mittwoch, 08. Mai 2024, jeweils von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr möglich. Vorzulegen sind

–    das Übertrittszeugnis der Grundschule im Original
–    der Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes
–    Geburtsurkunde oder Geburtsschein
–    gegebenenfalls der Nachweis des zuerkannten Sorgerechts.

Das Anmeldeformular soll auf der Website des Schyren-Gymnasiums vorab online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Die Unterlagen sind auf jeden Fall im genannten Zeitraum persönlich
im Sekretariat abzugeben.

Der Probeunterricht, den Ihr Kind möglicherweise besuchen muss, findet am Dienstag, 14. Mai 2024, Mittwoch, 15. Mai 2024 und am Donnerstag, 16. Mai 2024, jeweils am Vormittag statt.

Nähere Informationen zum Anmeldeverfahren folgen in einem gesonderten Schreiben an die Grund- und Mittelschulen.

Welche Anliegen und Ziele verfolgt das neunjährige Gymnasium?

Das Ziel des Gymnasiums ist der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (Studierfähigkeit). Dazu wird vertiefte Allgemeinbildung in drei Bereichen vermittelt:

–    sprachlich – literarisch – künstlerisch

–    gesellschaftswissenschaftlich

–    mathematisch – naturwissenschaftlich – technologisch

Zentrale Anliegen des Gymnasiums sind

–    der nachhaltige Erwerb grundlegender Kompetenzen

–    fächerübergreifendes, abstraktes und problemlösendes Denken

–    die Förderung individuellen Lernens

–    die enge Zusammenarbeit mit Hochschule und Wirtschaft

–    eine vertiefte berufliche Orientierung

–    die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung.

Unter welchen Voraussetzungen darf ein Schüler bzw. eine Schülerin in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums übertreten?

Es gelten folgende Vorgaben:

–    nach der 4. Klasse der Grundschule:    Durchschnittsnote in Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis 2,33 oder besser; wird die erforderliche Durchschnittsnote nicht erreicht, ist der Übertritt nach bestandenem Probeunterricht (s.u.) möglich

–    nach der 5. Klasse der Mittelschule: Durchschnittsnote in Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis 2,0 oder besser

–    nach der 5. Klasse der Realschule: Durchschnittsnote in Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis 2,50 oder besser.

Ein Schüler bzw. eine Schülerin darf beim Eintritt in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums am 30. September desselben Jahres das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Unter welchen Voraussetzungen darf ein Schüler bzw. eine Schülerin in die Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums übertreten?

Es gelten folgende Bestimmungen:

–    nach der 5. Klasse der Mittelschule: durch das Bestehen einer besonderen Aufnahmeprüfung (kein Probeunterricht)

–    nach der 5. Klasse der Realschule: Durchschnittsnote in Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis 2,00 oder besser.

Wie ist der Probeunterricht am Gymnasium organisiert?

Im dreitägigen Probeunterricht werden die betroffenen Schülerinnen und Schüler in kleinere Unterrichtsgruppen zusammengefasst. Für jede Unterrichtsgruppe sind pro Fach zwei Lehrkräfte verantwortlich, die abwechselnd unterrichten und beobachten.

An den ersten beiden Tagen gibt es schriftliche Tests in den Fächern Deutsch und Mathematik, die bayernweit einheitlich gestellt werden. Am dritten Tag finden Unterrichtsstunden in den beiden Fächern statt. An allen drei Tagen werden die Anforderungen der 4. Klasse unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Gymnasiums zu Grunde gelegt.

Im Fach Deutsch sind als Aufgabenformate für den schriftlichen Teil des Probeunterrichts vorgesehen:

–    Textverständnis
–    Aufsatz
–    Rechtschreibung (Diktat)
–    formale Sprachkompetenz (Fragen zur Grammatik).

Im Fach Mathematik sind für den schriftlichen Teil des Probeunterrichts als Teilbereiche vorgesehen:

–    formales Rechnen
–    Lösen von Sachaufgaben
–    Geometrie.

Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. Wird in beiden Fächern die Note 4 erzielt, kann der Schüler bzw. die Schülerin an das Gymnasium übertreten, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen.

Weitere Informationen zum Probeunterricht sowie Beispiele für Aufgaben finden Sie unter folgendem Link:

https://www.isb.bayern.de/gymnasium/leistungserhebungen/probeunterricht-gymnasium/

Mit welchen grundsätzlichen Veränderungen muss Ihr Kind beim Übertritt von der Grund- bzw. Mittelschule auf das Gymnasium rechnen?

Kinder, die für den Besuch des Gymnasiums geeignet sind, erfahren hier einige Veränderungen. Sie bewältigen diese aber meistens problemlos und bewerten sie in der Regel positiv:

–    Fachlehrer- statt Klassenlehrerprinzip, das heißt verschiedene Lehrer mit Unterschieden in der Art der Lehrstoffvermittlung

–    ein erweiterter Umfang an Lehrstoff und Hausaufgaben

–    weniger Anleitungen zu den Aufgaben, die zu Hause erledigt werden müssen; es wird gelehrt und gelernt, wie man beim Lernen selbstständiger vorgeht

–    ein erhöhtes Lern- und Arbeitstempo

–    die möglichst anschauliche, aber theoretischere und weniger spielerische Stoffvermittlung; abstraktes und formal-logisches Denken nimmt zu, nicht nur im Fach Mathematik

–    ein veränderter Tagesablauf: eventuell früheres Aufstehen und Anfahrt mit dem Bus, spätes Mittagessen, mehr Hausaufgaben, Nachmittagsunterricht (in höheren Jahrgangsstufen)

–    eine veränderte Klassensituation: Ihr Kind gehört nicht mehr „automatisch“ wie in der Grundschule zu den Besten seiner Klasse, sondern tritt in positiven „Wettbewerb“ zu Kindern, die vergleichbar leistungsstark sind; auch sozial muss die neue Rolle in der Klasse gefunden werden

–    Das erzielte Notenspektrum verschiebt sich in der Regel im Vergleich zu früher; neben den Erfolgen lernt das Kind auch mit Rückschlägen umzugehen.

Wie sieht die Stundentafel in der Jahrgangsstufe 5 am Schyren-Gymnasium aus?

Fach

Wochenstundenzahl

Deutsch

5

Englisch

5

Mathematik

4

Religionslehre od. Ethik

2

Natur und Technik (Biologie und experimentelles Arbeiten)

3

Geografie

2

Kunst

2

Musik

2

Sport

4

Intensivierung (Englisch)

1

Im Fach Natur und Technik wird die dem experimentellen Arbeiten gewidmete dritte Stunde in Gruppen in halber Klassenstärke gehalten. Das Fach Sport wird zweistündig im Basisunterricht und zweistündig in einer bestimmten Sportart, die individuell gewählt werden kann, erteilt.

Intensivierungsstunden sind Stunden für die Förderung individuellen Lernens. Die Schülerinnen und Schüler werden in Lerngruppen in halber Klassenstärke durch gezieltes Üben, Wiederholen und Vertiefen unterstützt und zu selbstständigem Arbeiten angeleitet. Die drei während der gymnasialen Schullaufbahn verpflichtenden Intensivierungsstunden werden am Schyren-Gymnasium auf die Jahrgangsstufen 5 bis 7 verteilt (Jahrgangsstufe 5: erste Fremdsprache Englisch; Jahrgangsstufe 6: zweite Fremdsprache Latein oder Französisch; Jahrgangsstufe 7: Deutsch oder Mathematik). In den Jahrgangsstufen 5 und 6 findet kein Nachmittagsunterricht, in der Jahrgangsstufe 7 in einem Schulhalbjahr zweistündiger Nachmittagsunterricht statt.

Was hat es am Schyren-Gymnasium mit der „Gelenkklasse“ auf sich?

„Gelenkklasse“ bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 5 beim Übergang von der Grundschule in das Gymnasium intensiv begleitet werden. Dafür stehen unter anderem der Unterstufenbetreuer, die Beratungslehrerin und die Schulpsychologin zur Verfügung. Außerdem kümmern sich Tutoren um unsere Jüngsten: ältere Schülerinnen und Schüler, die mit gemeinsam mit den Fünftklässlern etwas unternehmen und bei Fragen und Problemen im Schulalltag helfen. Populär ist zum Beispiel die „Schulhausrallye“ am Anfang des Schuljahrs. Der Eingewöhnung in das Gymnasium dienen verschiedene Projekte wie der „Kennenlerntag“ zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts in der Klasse und Kurse zu Themen wie „Lernen lernen“ oder „Prüfungsangst bewältigen“.

Weitere Informationen zum Schulleben am Schyren-Gymnasium erhalten Sie hier auf unserer Website oder im direkten Gespräch mit der Schulleitung und den Lehrkräften des Schyren-Gymnasiums. Wir wünschen Ihnen eine gute Entscheidung und freuen uns auf Ihr Kind!

Ihr

Dietmar Boshof

Schulleiter

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

am 7. Dezember 2017 hat der Bayerische Landtag das „Gesetz zur Einführungdes neuen neunjährigen Gymnasiums in Bayern“ verabschiedet. Es wird zum 1. August 2018 für die Jahrgangsstufen 5 und 6 in Kraft treten. Dies bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler, die zum September 2018 an das Gymnasium übertreten, als zweiter Jahrgang das Abitur regulär nach neun Schuljahren ablegen.
Mit der Einführung der neunjährigen Lernzeit antwortet das bayerische Gymnasium auf gesellschaftliche, pädagogische und bildungspolitische Entwicklungen. In seiner achtjährigen Form hat das bayerische Gymnasium den gymnasialen Qualitätsanspruch bewahrt und erfreuliche Ergebnisse erbracht. Ungeachtet dessen haben aktuelle Herausforderungen – wie z. B. die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche oder die gestiegene Bedeutung der politischen Bildung in unserer Gesellschaft – eine Weiterentwicklung des Gymnasiums notwendig gemacht. Das zusätzliche Schuljahr im neuen neunjährigen Gymnasium bietet nun die Voraussetzung, um auf diese Herausforderungen inhaltlich wie pädagogisch angemessen zu reagieren und die Qualität gymnasialer Bildung im 21. Jahrhundert zu steigern. Im Fachunterricht soll die zusätzliche Lernzeit einerseits für Vertiefung und zusätzliche Wiederholung, andererseits auch zur Behandlung zusätzlicher, d. h. neu aufzunehmender Inhalte im Sinne eines vertieften Kompetenzerwerbs genutzt werden.
Der neue LehrplanPLUS für das neunjährige Gymnasium trägt diesen Ansprüchen in besonderem Maße Rechnung. Mit der Möglichkeit, die Lernzeit individuell auf acht Jahre zu verkürzen („Überholspur“), wird zudem eine gänzlich neue Form der individuellen Förderung geschaffen, die der Verschiedenheit der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten Rechnung trägt. Die Einführung des neuen Gymnasiums ist somit nicht mit einer Rückkehr zum „alten G9“ gleichzusetzen.
Die inhaltliche Ausgestaltung des neuen bayerischen Gymnasiums erfolgt derzeit in enger Abstimmung mit der gymnasialen Schulfamilie (u. a. mit Landeselternvereinigung und Landesschülerrat).

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen Antworten auf einige Fragen geben, die in Zusammenhang mit der Entscheidung zum Übertritt an das (neue neunjährige) Gymnasium häufig gestellt werden.

1. Was ist das Ziel des bayerischen Gymnasiums?
Das bayerische Gymnasium ist der direkte Weg zur Allgemeinen Hochschulreife; die Schülerinnen und Schüler erwerben hier eine breite, vertiefte Allgemeinbildung. Als verantwortungsbewusste, reflexionsfähige junge Persönlichkeiten sind sie am Ende des gymnasialen Bildungsgangs fähig, ein Hochschulstudium bzw. eine berufliche Ausbildung aufzunehmen. Voraussetzung für diese allgemeine Studierfähigkeit ist ein hohes Qualitäts- und Anforderungsniveau. Ausschlaggebend für die Entscheidung zum Besuch eines Gymnasiums ist daher auch künftig allein die Eignung eines Kindes. Ein Gymnasium besuchen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Begabung, ihres breiten Interesses, ihrer Leistungsbereitschaft und ihres Leistungsvermögens in der Lage sind, die Kompetenzen aufzubauen, die sie später für ein Studium und für verantwortungsvolle berufliche Aufgaben benötigen. Beim Kompetenzerwerb zeigen sich Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums geistig besonders beweglich und fantasievoll, sie lernen schnell, gern und zielstrebig und verfügen über ein gutes Gedächtnis. Sie sind bereit, sich ausdauernd und unter verschiedenen Blickwinkeln mit Denk- und Gestaltungsaufgaben auseinanderzusetzen, und entwickeln dabei zunehmenddie Fähigkeit zur Abstraktion, zu analytischem und vernetztem Denken, zu eigenständiger Problemlösung und zur zielgerichteten Zusammenarbeit in der Gruppe.

2. Ergeben sich durch die Einführung des neuen bayerischen Gymnasiums Änderungen beim Übertritt bzw. Probeunterricht?
Nein, die bisherigen Regelungen zu Übertritt und Probeunterricht gelten unverändert weiter. Für den Übertritt aus der Jgst. 4 einer (staatlichen oder staatlich anerkannten) Grundschule an das Gymnasium ist im Übertrittszeugnis eine Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht von mindestens 2,33 erforderlich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht (d. h. wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird) an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden. Wird der Probeunterricht nicht bestanden, können Schülerinnen und Schüler dennoch in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums (bzw. der Realschule) übertreten, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler im Probeunterricht mindestens in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben. Nähere Informationen dazu finden sich unter:
https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertrittschulartwechsel.html

3. Wie ist das neue bayerische Gymnasium aufgebaut?
Das neue Gymnasium umfasst künftig die Jahrgangsstufen 5 bis 13. Es gliedert sich in die Unterstufe (Jgst. 5-7), die Mittelstufe (Jgst. 8-10), an deren Ende der Mittlere Schulabschluss verliehen wird, und die Oberstufe (Jgst. 11-13). Diese setzt sich aus der Einführungsphase („neue“ Jgst. 11) und der zweijährigen Qualifikationsphase („Q12/13“), an deren Ende die Abiturprüfungen stehen, zusammen.

4. Welche Ausbildungsrichtungen gibt es am neuen bayerischen Gymnasium?
Auch am neuen bayerischen Gymnasium können die Schülerinnen und Schüler ab Jgst. 8 durch die Wahl einer Ausbildungsrichtung einen begabungs- und interessensgerechten Schwerpunkt setzen. Je nach Angebot der Schule wird es folgende Ausbildungsrichtungen geben:
• Sprachliches Gymnasium (mit Französisch, Italienisch, Russisch oder Spanisch sowie Chinesisch als dritter Fremdsprache)
• Humanistisches Gymnasium (mit Griechisch als dritter Fremdsprache)
• Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium (Profilsetzung in Chemie, Physik und Informatik)
• Musisches Gymnasium (Profilsetzung im musischästhetischen Bereich)
• Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium (Profilsetzung in Wirtschaftswissenschaften)
• Sozialwissenschaftliches Gymnasium (Profilsetzung in Sozialwissenschaften)

Die Stundentafelentwürfe für die einzelnen Ausbildungsrichtungen finden sich auf der Homepage des Kultusministeriums unter:
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/5360/stundentafelzum-neuen-bayerischen-gymnasium-vorgestellt.html.

5. Welche Fremdsprachen werden am neuen bayerischen Gymnasium angeboten – und ab welcher Jahrgangsstufe?
Auch am neuen bayerischen Gymnasium werden mindestens zwei Fremdsprachen verpflichtend erlernt.
• Wie bisher setzt auch am neuen bayerischen Gymnasium die erste Fremdsprache in Jgst. 5, die zweite in Jgst. 6 ein. Je nach Angebot der Schule sind dies Englisch, Latein oder Französisch.
Durch den Beginn in Jgst. 6 profitiert auch die zweite Fremdsprache von der zusätzlichen Lernzeit, was vor allem in der Phase des Spracherwerbs wichtig ist. Gleichzeitig ergeben sich so gewinnbringende Synergieeffekte mit der ersten Fremdsprache.
• Darüber hinaus können die Schülerinnen und Schüler mit Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch sowie Chinesisch am Sprachlichen und Griechisch am Humanistischen Gymnasium bei Wahl dieser Ausbildungsrichtungen ab Jgst. 8 eine weitereFremdsprache erlernen.
• Ab der Jgst. 11 kann die erste oder zweite Fremdsprache durch eine sog. spätbeginnende Fremdsprache (je nach Angebot der Schule) ersetzt werden. Möglich sind Chinesisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch oder Türkisch. Der Unterricht in der spätbeginnenden Fremdsprache umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Es kann die mündliche Abiturprüfung abgelegt werden.

6. Was ist die „Überholspur“?
Das bayerische Gymnasium ist grundsätzlich auf neun Jahre ausgelegt. Als besonderes pädagogisches Angebot wird es den Schülerinnen und Schülern jedoch ermöglicht, die Lernzeit bis zum Abitur durch das „Auslassen“ der Jahrgangsstufe 11 individuell zu verkürzen.
Zur Vorbereitung auf diese „Individuelle Lernzeitverkürzung“ werden die Schülerinnen und Schüler durch ein strukturelles Förder- und Begleitangebot in der Mittelstufe von der Schule gezielt informiert, beraten und unterstützt.
Daneben bleibt für besonders befähigte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit des Überspringens einer Jahrgangsstufe weiterhin bestehen.

7. Wie viel Unterricht wird in den einzelnen Jahrgangsstufen erteilt?
Wie viele Unterrichtsstunden in den einzelnen Jahrgangsstufen jeweils vorgesehen sind, ist in der sog. „Stundentafel“ des Gymnasiums festgelegt. Insgesamt belegen die Schülerinnen und Schüler im neuen Gymnasium durch das zusätzliche Schuljahr 19,5 Wochenstunden mehr als im achtjährigen Gymnasium.

8. Gibt es auch im neuen bayerischen Gymnasium Nachmittagsunterricht?
Im Vergleich zum achtjährigen Gymnasium findet vor allem in der Unter- und Mittelstufe weniger verpflichtender Nachmittagsunterricht statt. In der gesamten Unterstufe sind maximal zwei Wochenstunden verpflichtender Nachmittagsunterricht (z. B. im Fach Sport) vorgesehen. Die Entscheidung über die genaue Verteilung dieser flexiblen Stunden trifft die Schule. Ab der Jahrgangsstufe 9 ist verpflichtender Nachmittagsunterricht die Regel.

9. Gibt es auch im neuen bayerischen Gymnasium Intensivierungsstunden?
Ja. Intensivierungsstunden stellen ein bewährtes Instrument der individuellen Förderung dar; sie werden daher auch im neuen bayerischen Gymnasium angeboten. Intensivierungsstunden dienen in besonderem Maße der Übung, Vertiefung und Wiederholung. Drei sind verpflichtend zu belegen. Bis zu sechs weitere können freiwillig besucht werden. Über die Verteilung dieser Stunden auf die Fächer und Jahrgangsstufen sowie die Ausgestaltung dieser Stunden entscheidet die Schule im Rahmen ihres jeweiligen Intensivierungskonzepts.

10. Gibt es auch im neunjährigen Gymnasium Ganztagsangebote?
Ganztagsangebote (sowohl in gebundener als auch in offener Form, je nach Angebot der Schule) können auch im neuen Gymnasium in Anspruch genommen werden.

11. Werden neue Fächer eingeführt?
Der bewährte Fächerkanon des bayerischen Gymnasiums besteht auch im neuen Gymnasium fort.
Allerdings wird im Zuge der gestiegenen Bedeutung der digitalen Bildung der Informatikunterricht ausgeweitet. Neu verankert werden zwei Module zur Studien- und Berufsorientierung in den Jahrgangsstufen 9 und 11.

12. Wie wird die „neue“ Jahrgangsstufe 11 gestaltet?
Die Jahrgangsstufe 11 bildet im neunjährigen Gymnasium die Einführungsphase der Oberstufe und bereitet auf die zweijährige Qualifikationsphase vor, an deren Ende die Abiturprüfung abgelegt wird.
Daher werden hier verstärkt vorwissenschaftliche Kompetenzen (Propädeutik) erworben; fächerübergreifendes bzw. projektorientiertes Arbeiten steht im Vordergrund. Die Jahrgangsstufe 11 bietet ferner Raum für eine Stärkung der digitalen und politischen Bildung. Das Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung (P-Seminar), das künftig in dieser Jahrgangsstufe stattfindet, lenkt den Blick der Schülerinnen und Schüler auf die Zeit
nach dem Abitur. Auch die Teilnahme an Begabtenförderungsangeboten (wie z. B. „Projekt Unitag“, Frühstudium), die auf den Übergang an die Hochschule vorbereiten, liegt in dieser Jahrgangsstufe nahe. All dies leistet einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der jungen Erwachsenen auf ihrem Weg in die Qualifikationsphase und zum Abitur.
Auch eine Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland (ggf. unter Inanspruchnahme der Zusatzmodule der Individuellen Lernzeitverkürzung im Vorfeld) ist während der Jahrgangsstufe 11 möglich.

13. Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Qualifikationsphase der Oberstufe, d. h. die beiden Jahrgangsstufen vor dem Abitur?
Die Lernzeitdauer am Gymnasium hat auf die Gestaltung der Qualifikationsphase  der Oberstufe keinen Einfluss. Deshalb ist mit dem neuen bayerischen Gymnasium auch keine Rückkehr zur Oberstufe des „alten G9“ verbunden.
Dennoch soll die derzeitige Qualifikationsphase im Rahmen der Bestimmungen der Kultusministerkonferenz (KMK) weiterentwickelt werden. Dabei soll geprüft werden, wie die individuellen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler bei der Fächerbelegung im Sinne einer Profilbildung stärker berücksichtigt werden können als bisher.

14. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Allgemeine Informationen zum bayerischen Gymnasium wie auch zum Thema „Übertritt“ finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums unter
• https://www.km.bayern.de/ministerium/schule-undausbildung/schularten/gymnasium.html
bzw. unter
• https://www.km.bayern.de/schueler/schularten/uebertrittschulartwechsel.html.

Für weitere Auskünfte und Informationen bitten wir Sie, sich
• direkt an ein Gymnasium in Ihrer Nähe (https://www.km.bayern.de/schulsuche)
oder an
• die Staatliche Schulberatung (www.schulberatung.bayern.de)
zu wenden.

 

Hier geht es zum Informationsvideo der Streicherklasse

Weitere Details erfahren Sie am Informationsabend zur Streicherklasse am Donnerstag, 25. April 2024 um 19 Uhr im Musiksaal 1 (Raum hinter der Bühne in der Aula).

Eindrücke vom Übertrittsnachmittag am Freitag, 10. März 2023
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