Beurlaubungen

Beurlaubungen

-Schülerinnen und Schüler können laut §20 (3) BaySchO in Ausnahmefällen vom Unterricht beurlaubt werden. Dies ist zum Beispiel bei dringenden Arztterminen, Beerdigungen, Firmung, Konfirmation, Kieferorthopädie, Kur, Führerscheinprüfung oder ähnlichem der Fall.

– Beurlaubungsanträge sind grundsätzlich nur im Elternportal mit dem „Antrag auf Unterrichtsbeurlaubung“ (Beim Punkt „Meldungen“ – eine Position unter der Krankmeldung) zu erfassen.

(Anleitung: Bitte klicken Sie nach „Meldung versenden“ unbedingt auf „Antrag erzeugen“ um einen Ausdruck zu erzeugen und geben diesen unterschrieben im Sekretariat ab. Dann erst gehen sie auf „OK“ )

Bitte reichen Sie Ihre Gesuche rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Tage vorher ein. Bei längerfristigen Beurlaubungen bitte mindestens zwei Wochen im Voraus. Drucken Sie den Antrag aus und geben ihn unterschrieben im Sekretariat ab.

Wenn die Beurlaubung von der Schulleitung genehmigt wurde, erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung.

Nur in Ausnahmefällen (innerhalb 2 Tagen vor dem Termin) können Sie einen U-Schein im Sekretariat abgeben. Wenn dieser genehmigt wurde erhalten Sie keine Rückmeldung.

Bei kurzfristigen Erkrankungen rufen Sie uns bitte unter 08441/898120 an.