Absenzenregelung

Absenzenregelung für Q12 / Q13

Da die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe im neuen G9 im Laufe der Qualifikationsphase fast alle das 18. Lebensjahr erreichen, und auch insgesamt eine höhere Leistungsbereitschaft bis zum Abitur gefordert ist, gibt es ein paar besondere Regelungen für Krankmeldungen und Beurlaubungen.

Die wichtigsten hier kurz zusammengefasst:

  • Krankmeldung bei angesagter Leistungserhebung >>> ärztl. Attest erforderlich
  • Entlassung während des Unterrichts:
    >>> Abmeldung im Oberstufensekretariat erforderlich
    >>> unterschriebenes Absenzenformular muss nachgereicht werden
  • Beurlaubungen wie gewohnt min. 2 Tage vorher über das Elternportal
    >>> Der Antrag muss ausgedruckt und von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülern/Schülerinnen unterschrieben im Oberstufensekretariat zur Genehmigung abgegeben werden!
    (Bei Beurlaubungen für Führerschein werden in der Regel 2 Stunden genehmigt!)

Ausführliche Informationen zu Thema Krankmeldungen und Absenzen entnehmen sie bitte hier: Absenzenregelung Oberstufe und Abwesenheit Oberstufe Formular