Leistungserhebungen

Leistungserhebungen im Schuljahr 2018/19

Grundlage: §§ 21 bis 29 GSO

Für die Leistungserhebungen am Schyren-Gymnasium gelten im Schuljahr 2018/19 folgende Regelungen:

Allgemeines:

Jede Lehrkraft teilt ihren Schülern die beabsichtigten Prüfungsmethoden zu Beginn des Schuljahrs bzw. bei einer Änderung im Schuljahresverlauf mit. Sie verteilt die Leistungserhe-bungen unter Beachtung der Termine der Leistungsstandsberichte möglichst gleichmäßig im Schuljahresverlauf und gibt den Termin eines angekündigten Leistungsnachweises mindes-tens eine Woche vorher bekannt.

Die Korrekturfrist für schriftliche Leistungserhebungen beträgt zwei, bei Schulaufgaben in der Qualifikationsphase sowie im Fach Deutsch in der Jahrgangsstufe 10 drei Wochen. In begründeten Ausnahmefällen sind Überschreitungen der Korrekturfristen möglich.

Die Notengebung muss für Schüler und Eltern transparent sein.

Schriftliche Hausaufgaben werden nicht benotet. Im Unterricht wird nicht der Umfang der Mitarbeit, sondern die Qualität der Unterrichtsbeiträge benotet. Wie aktiv sich ein Schüler am Unterrichtsgeschehen beteiligt hat, wird mit einer Bemerkung im Jahreszeugnis gewür-digt.

In den Jahrgangsstufen 5 bis 10 erfolgt die Verrechnung großer und kleiner Leistungsnach-weise im Verhältnis 2:1, in der Qualifikationsphase (Q11 und Q12) im Verhältnis 1:1.

Große Leistungsnachweise = Schulaufgaben:

In einer Kalenderwoche sollen nicht mehr als zwei Schulaufgaben abgehalten werden. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.

In folgenden fremdsprachlichen Fächern und Jahrgangsstufen wird jeweils eine Schulaufgabe in mündlicher Form abgehalten:

– Englisch: in den Jahrgangsstufen 9 und 11
– Französisch: in den Jahrgangsstufen 10 und 11
– Spanisch: in den Jahrgangsstufen 10 und 11.

Für die Fächer Deutsch und Englisch gelten folgende Sonderregelungen:

Deutsch:

– Jahrgangsstufen 6 und 8: Der Jahrgangsstufentest zu Beginn des Schuljahrs wird in Verbindung mit einem zweiten schulinternen Leistungstest im zweiten Halbjahr als eine Schulaufgabe gewertet
– Jahrgangsstufe 9: Eine Schulaufgabe wird in Form einer Debatte abgehalten.

Englisch: Der Jahrgangsstufentest in der Jahrgangsstufe 10 zu Beginn des Schuljahrs wird in Verbindung mit einem zweiten Leistungstest im zweiten Halbjahr als eine Schulaufga-be gewertet.

Kleine Leistungsnachweise:

Jede Lehrkraft erhebt pro Fach und Halbjahr mindestens zwei kleine Leistungsnachweise, darunter mindestens eine echte mündliche Leistung (z.B. Abfrage, Unterrichtsbeitrag, Refe-rat) und möglichst eine schriftliche Leistung (vor allem in Fächern ohne Schulaufgabe, z.B. Stegreifaufgabe, Kurzarbeit).

An Tagen mit Schulaufgaben sind keine weiteren schriftlichen Leistungsnachweise zulässig.

Kurzarbeiten können in allen Jahrgangsstufen geschrieben werden. Eine Kurzarbeit muss bei Versäumnis nachgeholt werden. An Tagen mit einer Kurzarbeit dürfen in anderen Fächern weitere kleine Leistungsnachweise in mündlicher oder schriftlicher Form gefordert werden.

Stegreifaufgaben beziehen sich auf den Stoff der letzten oder der zwei letzten Stunden und Grundwissen. Jede Lehrkraft teilt den Schülern die jeweilige Variante am Schuljahresanfang mit. Stegreifaufgaben sind auch in Q11 und Q12 möglich.

Für die Qualifikationsphase gelten folgende Mindestvorschriften:

– zwei kleine Leistungsnachweise pro Kurshalbjahr, darunter ein echter mündlicher Leistungsnachweis
– W-Seminar: jeweils zwei kleine Leistungsnachweise in 11/1 und 11/2
– P-Seminar: zwei kleine Leistungsnachweise insgesamt.

In den Jahrgangsstufen 5 bis 10 dürfen zu folgenden prüfungsfreien Zeiten weder große noch kleine Leistungsnachweise erhoben werden:

– die erste Schulwoche im neuen Schuljahr
– der jeweils erste Tag nach Ferien
– der Tag vor den Weihnachtsferien.

In der Qualifikationsphase sind Sonderregelungen aus organisatorischen Gründen möglich. Sie müssen den Schülern rechtzeitig mitgeteilt werden.

D. Boshof, OStD

Stand: 13.09.2018