Grundlage: §§ 21 bis 29 GSO
Für die Leistungsnachweise am Schyren-Gymnasium gelten im Schuljahr 2024/25 folgende Regelungen:
Allgemeines:
Jede Lehrkraft teilt ihren Schülerinnen und Schülern die beabsichtigten Prüfungsmethoden zu Beginn des Schuljahrs bzw. bei einer Änderung im Schuljahresverlauf mit. Sie verteilt die Leistungsnachweise unter Beachtung der Termine der Leistungsstandsberichte bzw. der Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt möglichst gleichmäßig im Schuljahresverlauf und gibt den Termin eines angekündigten Leistungsnachweises mindestens eine Woche vorher bekannt.
Die Korrekturfrist für schriftliche Leistungsnachweise beträgt zwei, bei Schulaufgaben in der Q12 sowie im Fach Deutsch ab der Jahrgangsstufe 10 drei Wochen. In begründeten Ausnahmefällen sind Überschreitungen der Korrekturfristen möglich.
Die Notengebung muss für die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern transparent sein.
Schriftliche Hausaufgaben werden nicht benotet. Im Unterricht wird nicht der Umfang der Mitarbeit, sondern die Qualität der Unterrichtsbeiträge benotet. Wie aktiv sich eine Schülerin bzw. ein Schüler am Unterrichtsgeschehen beteiligt hat, wird mit einer Bemerkung im Jahreszeugnis gewürdigt.
In den Jahrgangsstufen 5 bis 11 erfolgt die Verrechnung großer und kleiner Leistungsnachweise im Verhältnis 2:1 (Fächer mit mehr als zwei Schulaufgaben pro Schuljahr) bzw. 1:1 (Fächer mit zwei Schulaufgaben pro Schuljahr), in der Q12 im Verhältnis 1:1 bzw. in den Fächern Kunst, Musik und Sport gem. § 29 GSO.
Große Leistungsnachweise = Schulaufgaben:
In einer Kalenderwoche sollen nicht mehr als zwei Schulaufgaben abgehalten werden. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.
In folgenden Fächern und Jahrgangsstufen wird jeweils eine Schulaufgabe in mündlicher Form abgehalten:
Zentrale Jahrgangsstufentests:
Im Fach Mathematik (Jahrgangsstufen 8 und 10) wird das Ergebnis des zentralen Jahrgangsstufentests benotet und geht als kleiner Leistungsnachweis in einfacher Wertung in die Jahresfortgangsnote ein.
In den Fächern Deutsch (Jahrgangsstufen 6 und 8) und Englisch (Jahrgangsstufen 7 und 10) wird das Ergebnis des zentralen Jahrgangsstufentests in Verbindung mit einem zweiten schulinternen Leistungstest benotet und als Schulaufgabe gewertet.
Die Abgabe der Seminararbeit im Wissenschaftspropädeutischen Seminar entfällt.
Kleine Leistungsnachweise:
Jede Lehrkraft erhebt pro Fach und Halbjahr mindestens zwei kleine Leistungsnachweise, darunter mindestens eine echte mündliche Leistung (z.B. Abfrage, Unterrichtsbeitrag, Referat) und möglichst eine schriftliche Leistung (vor allem in Fächern ohne Schulaufgabe, z.B. Stegreifaufgabe, Kurzarbeit).
Davon abweichend sind in den jeweils einstündigen Fächern Geschichte (Jahrgangsstufen 10 und 11) sowie Politik und Gesellschaft (Jahrgangsstufe 10) drei kleine Leistungsnachweise im gesamten Schuljahr erforderlich, darunter mindestens zwei echte mündliche Leistungen.
Ebenfalls davon abweichend sind im Projektseminar (Jahrgangsstufe 11) im gesamten Schuljahr mindestens zwei kleine Leistungsnachweise, insbesondere individuelle Projektbeiträge, erforderlich.
An Tagen mit Schulaufgaben sind keine weiteren schriftlichen Leistungsnachweise zulässig.
Kurzarbeiten können in allen Jahrgangsstufen geschrieben werden. Eine Kurzarbeit muss bei Versäumnis nachgeholt werden. An Tagen mit einer Kurzarbeit dürfen in anderen Fächern weitere kleine Leistungsnachweise in mündlicher oder schriftlicher Form gefordert werden.
Stegreifaufgaben beziehen sich auf den Stoff der letzten oder der zwei letzten Stunden und Grundwissen. Jede Lehrkraft teilt ihren Schülerinnen und Schülern die jeweilige Variante am Schuljahresanfang mit.
Für die Profil- und Leistungsstufe (Q12) gilt:
In den Jahrgangsstufen 5 bis 11 dürfen zu folgenden prüfungsfreien Zeiten weder große noch kleine Leistungsnachweise erhoben werden:
In der Qualifikationsphase sind Sonderregelungen aus organisatorischen Gründen möglich. Sie müssen den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig mitgeteilt werden.
gez. Dietmar Boshof
Oberstudiendirektor