Hausaufgaben-Grundsätze

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Hausaufgaben-Grundsätze am Schyren-Gymnasium

Am Schyren-Gymnasium gelten im Schuljahr 2023/24 folgende Hausaufgaben-Grundsätze:

(Grundlage: § 28 BaySchO)

1. Hausaufgaben dienen der Einübung des Lernstoffs und regen die Schüler zu eigener Tätigkeit an. Sie sind daher ein fester Bestandteil des Unterrichts und werden regelmäßig erteilt.

2. Jeder Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 11 führt ein eigenes Hausaufgabenheft, in das alle Hausaufgaben eingetragen werden.

3. Die vollständige und sorgfältige Erledigung der Hausaufgaben gehört zu den schulischen Pflichten jedes Schülers und liegt auch im Verantwortungsbereich der Eltern.

4. Die Schüler planen ein tägliches Zeitpensum für die Erledigung der schriftlichen und mündlichen Hausaufgaben fest ein. Eltern und Lehrkräfte unterstützen sie dabei und geben Tipps zur Methodik und zur zeitlichen Organisation.

5. Vor Beginn des Unterrichts dürfen im Schulgebäude keine schriftlichen Hausaufgaben erledigt werden; das Abschreiben von Hausaufgaben ist nicht erlaubt.

6. Hausaufgaben werden grundsätzlich im Unterricht kontrolliert und besprochen. Fehlende Vorbereitung bzw. nicht erledigte Hausaufgaben sind vor Unterrichtsbeginn der Lehrkraft mitzuteilen.

7. Schriftliche Hausaufgaben sind keine Leistungserhebungen und werden daher nicht benotet. Die Gewissenhaftigkeit bei der Anfertigung von Hausaufgaben kann aber in die Zeugnisbemerkung über die Mitarbeit eingehen.

8. In den Jahrgangsstufen 5 bis 11 gilt für Tage mit Nachmittagsunterricht (Pflichtunterricht):

a) Bei Nachmittagsunterricht bis 15:00 Uhr dürfen mündliche und schriftliche Hausaufgaben für den Folgetag erteilt werden. Die Lehrkräfte sollen den Umfang der Aufgaben der reduzierten Arbeitszeit, die den Schülern zur Verfügung steht, anpassen. Am Folgetag sind  Leistungserhebungen in mündlicher oder schriftlicher Form möglich.

b)Bei Nachmittagsunterricht nach 15:00 Uhr dürfen weder mündliche noch schriftliche Hausaufgaben für den Folgetag erteilt werden. Am Folgetag sind in Fächern, die am Vortag unterrichtet wurden (einschließlich verpflichtende Intensivierungsstunden), weder mündliche noch schriftliche Leistungserhebungen möglich.

c) Dem Klassenleiter bzw. der Klassenleiterin obliegt die Koordinierung der Hausaufgaben. In begründeten Einzelfällen können nach Absprache mit der Schulleitung für einzelne Klassen andere Regelungen zu Hausaufgaben an Tagen mit Nachmittagsunterricht getroffen werden.  Diese sind Schülern und Eltern mitzuteilen.

gez. Dietmar Boshof

Oberstudiendirektor