Sehr geehrte Eltern,
natürlich hoffen wir alle, dass Ihre Kinder das gesamte Schuljahr über gesund bleiben. Falls aber doch einmal eine Krankheit vorliegt, bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:
- Bitte melden Sie bis 7:30 Uhr der Schule mittels Elternportal die Erkrankung Ihres Kindes! Nur in Ausnahmefällen reicht eine telefonische Meldung aus.
- Bei einer Erkrankung von mehr als fünf Tagen ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
- Falls Ihrerseits der Verdacht auf eine meldepflichtige Erkrankung vorliegt, müssen Sie uns die entsprechenden Hinweise geben.
Das Infektionsschutzgesetz erfasst u.a. folgende meldepflichtige übertragbare Krankheiten:
Diphterie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Krätze, Masern, Meningitis, Mumps, Röteln, Ruhr, Scharlach, Tuberkulose, Virushepatitis, Windpocken und Covid-19.
Ein Schulbesuchsverbot besteht auch im Fall eines Läusebefalls.
- Weitere wichtige Hinweise zum Verhalten bei Infektionskrankheiten finden Sie unter dem Link des Gesundheitsamts.