Beurlaubungen

Beurlaubungen

-Schülerinnen und Schüler können laut §20 (3) BaySchO in Ausnahmefällen vom Unterricht beurlaubt werden. Dies ist zum Beispiel bei dringenden Arztterminen, Beerdigungen, Firmung, Konfirmation, Kieferorthopädie, Kur, Führerscheinprüfung oder ähnlichem der Fall.

– Beurlaubungsanträge sind im Elternportal mit dem „Antrag auf Unterrichtsbeurlaubung“ zu erfassen. Bitte reichen Sie Ihre Gesuche rechtzeitig, d.h. mindestens zwei Tage vorher ein. Bei längerfristigen Beurlaubungen bitte mindestens zwei Wochen im Voraus.

-Drucken Sie den Antrag aus und geben ihn unterschrieben im Sekretariat ab. Wenn die Beurlaubung von der Schulleitung genehmigt wurde, erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung.

Nur in Ausnahmefällen können Sie einen U-Schein im Sekretariat abgeben.