Schulberatung

Schulberatung

Die Schulberatung am Schyren-Gymnasium berät und unterstützt Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern

  • bei Fragen der Schullaufbahn
  • bei Fragen der beruflichen Orientierung
  • bei besonderen Begabungen
  • bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten
  • bei Verhaltensproblemen
  • in schulischen Krisensituationen.

Unsere Beratungslehrerin und die Schulpsychologinnen sind wie folgt zu erreichen:

Frau Ruth Knoll, Beratungslehrerin:

nach telefonischer Vereinbarung oder Anmeldung per Elternportal oder unter knoll@schyren-gymnasium.de

Frau Anna Kauf, Schulpsychologin:

nach telefonischer Vereinbarung oder Anmeldung per Elternportal oder Anmeldung unter kauf@schyren-gymnasium.de

Die Sprechstunden finden in der Regel in Raum B216 statt.

Frau Knoll und Frau Kauf arbeiten eng zusammen mit

  • dem Staatlichen Schulberater in Oberbayern-West (Tel.: 089-982955120)
  • der Jugend- und Erziehungsberatung Pfaffenhofen a.d.Ilm (Herr Markus Kotulla, Tel.: 08441-8083700)
  • der Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit Ingolstadt (Tel.: 0841-9338327).

Zahlreiche Informationen zu Fragen der Schullaufbahn und anderen Themen der Schulberatung sind unter folgenden Adressen im Internet zu finden:

www.schulberatung.bayern.de

www.km.bayern.de/schueler.html

Aktuelles aus der Schulberatung: 

Themen:
–    Höchstausbildungsdauer
–    Wiederholen einer Jahrgangsstufe
–    Rücktritt und freiwilliges Wiederholen
–    Vorrücken auf Probe
–    Nachprüfung
–    Notenausgleich
–    „Quali“
–    Besuch einer Fachoberschule
–    Besondere Prüfung
–    Übertritt an eine Realschule

Sehr geehrte Eltern,

der zweite Leistungsstandbericht informiert Sie über die Leistungen Ihres Kindes zum Ende des ersten Schulhalbjahrs. Sollten diese nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausgefallen sein, haben Sie vermutlich bereits Gespräche mit den Fachlehrern Ihres Kindes und/oder mit mir als Beratungslehrkraft geführt.  Sollte dies noch nicht der Fall gewesen sein, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Die folgenden Hinweise informieren Sie über einige schulrechtliche Bestimmungen und Termine, die bei eventuell notwendigen Entscheidungen über die weitere Schullaufbahn Ihres Kindes eine Rolle spielen können.

Höchstausbildungsdauer
Die Höchstausbildungsdauer am Gymnasium beträgt 10 Schuljahre bzw. 11 Schuljahre für Schülerinnen und Schüler des G9 (das betrifft momentan die Jahrgangsstufen 5 bis 7).

Wiederholen einer Jahrgangsstufe
Bitte beachten Sie folgende Einschränkungen:
–    Dieselbe Jahrgangsstufe darf nur einmal wiederholt werden.
–    Es dürfen nicht zwei aufeinander folgende Jahrgangsstufen wiederholt werden.
–    In den Jahrgangsstufen 5 mit 7 darf nur einmal wiederholt werden.
–    In den Jahrgangsstufen 10 mit 12 (bzw. 11 mit 13 im G9) darf man höchstens vier Jahre verweilen.

Rücktritt und freiwilliges Wiederholen (alle Jahrgangsstufen)
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten beim Direktorat können Schüler freiwillig wiederholen oder spätestens zwei Wochen nach Ende des Halbjahres in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten; sie gelten nicht als Wiederholungsschüler. Dieser Schritt sollte nur nach Beratung mit den Fachlehrern und der Beratungslehrerin erfolgen.
Ein Zurücktreten nach diesem Termin gilt als Pflichtwiederholung.
Freiwilliges Wiederholen und Pflichtwiederholen dürfen zusammen nicht zur Überschreitung der Höchstausbildungsdauer von zehn Jahren führen.

Vorrücken auf Probe (5. bis 10. Jahrgangsstufe)
Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 9, die das Klassenziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht haben, können mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten auf Probe vorrücken, wenn zu erwarten ist, dass sie im nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreichen.
Dies gilt für Schüler der Jahrgangsstufen 10 nur, wenn sie das Klassenziel wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern, darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5, nicht erreicht haben. Hier kommt es darauf an, ob erwartet werden kann, dass sie das Ziel des Gymnasiums erreichen.
Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember.

Nachprüfung (6. bis 9. Jahrgangsstufe)
Schüler der Jahrgangsstufen 6 mit 9 können sich auf Antrag der Eltern einer Nachprüfung unterziehen. Diese findet am Ende der Sommerferien statt. Sie wird in allen Vorrückungsfächern, in denen die Noten schlechter als 4 sind, abgelegt und umfasst den Stoff des letzten Schuljahres. Bei höchstens einmal Note 5 gilt die Nachprüfung als bestanden und der Schüler kann in die nächste Jahrgangsstufe vorrücken.
Voraussetzungen:
–    im Jahreszeugnis höchstens in drei Vorrückungsfächern eine schlechtere Note als 4
–    in den Kernfächern höchstens zweimal die Note 5 oder einmal die Note 6
–    keine Note 6 im Fach Deutsch
–    die Jahrgangsstufe wird nicht zum zweiten Mal besucht.

Notenausgleich (10. Jahrgangsstufe)
Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 10, die vom Vorrücken ausgeschlossen sind, kann unter folgenden Voraussetzungen Notenausgleich gewährt werden:
Sie weisen nicht in einem weiteren Vorrückungsfach Note 5 oder 6 auf und sie haben Note 1 in einem oder Note 2 in zwei Vorrückungsfächern, wobei Kernfächer nur durch Kernfächer ausgeglichen werden können, oder haben in mindestens drei Kernfächern keine schlechtere Note als 3.

Qualifizierender Mittelschulabschluss „Quali“ (9./10. Jahrgangsstufe)
Nach Art. 53 (3) des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes ist für Schülerinnen und Schüler, die dieselbe Jahrgangsstufe zum zweiten Mal wiederholen müssten oder die nach Wiederholung einer Jahrgangsstufe auch die nächstfolgende wiederholen müssten, ein erneutes Wiederholen am Gymnasium nicht zulässig.
Dies bedeutet möglicherweise – falls z.B. eine Nachprüfung oder Besondere Prüfung nicht möglich wäre oder diese nicht bestanden würde –, dass die Schule ohne Abschluss verlassen werden müsste.
Um die Schule nicht ohne Schulabschluss verlassen zu müssen, empfehlen wir, als externer Teilnehmer an der Quali-Prüfung der Mittelschule teilzunehmen.

Die Anmeldung muss bis spätestens 1. März des jeweiligen Jahres durch die Eltern an der Mittelschule des Wohnortes des Schülers erfolgen.

Besuch einer Fachoberschule
Nach erfolgreichem Besuch der 10. Jahrgangsstufe des Gymnasiums kann eine Fachoberschule besucht werden, um dort die fachgebundene und unter Umständen die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
Anmeldung an der FOS: die Termine erfahren sie auf der Homepage der jeweiligen Schule

Besondere Prüfung (10. Jahrgangsstufe)
Schüler der Jahrgangsstufe 10, denen wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern das Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums nicht zuerkannt wird und die in den übrigen Vorrückungsfächern keine schlechtere Note als 4 erhalten, können durch die Besondere Prüfung einen mittleren Schulabschluss erwerben. Dieser Abschluss ist der „Mittleren Reife“ einer Realschule gleichgestellt, berechtigt aber nicht zum Besuch der 11. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums. (Der Abschluss beinhaltet also keine Oberstufenreife.)
Unabhängig davon, in welchen Fächern die Noten 5 bzw. die Note 6 erzielt wurde, wird die Besondere Prüfung stets in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste oder zweite Fremdsprache schriftlich abgelegt. Grundlage ist jeweils der Lehrplan für die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums. Die Aufgaben werden zentral gestellt.
Die Besondere Prüfung kann nur in unmittelbarem Anschluss an den Besuch der 10. Jahrgangsstufe abgelegt werden. Sie wird am Ende der Sommerferien abgehalten.
Die Besondere Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsarbeiten mit mindestens der Note 4 bewertet wurden oder wenn nur einmal die Note 5 und in einem anderen Fach dafür mindestens die Note 3 vorliegt.
Ein Übertritt an die Fachoberschule nach bestandener Besonderer Prüfung ist nur möglich, wenn der Durchschnitt der erzielten Noten in den drei Prüfungsfächern 3,33 oder besser ist.
–    Anmeldung zur Besonderen Prüfung: bis spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses
–    Prüfungstage: in den ersten Wochen im September

Übertritt an eine Realschule
In der Regel erfolgt ein Wechsel an die Realschule zu Schuljahresbeginn. Auch aus diesem Grund sollten entsprechende Empfehlungen ernst genommen werden.
Wenn ein Wechsel Ihres Kindes an die Realschule in Frage kommt, sollten Sie sich in jedem Fall beraten lassen. Die diesbezüglichen gemeinsamen Termine mit der Realschule gegen Ende des Schuljahrs werden über das Sekretariat bekannt gegeben.

Ruth Knoll
Beratungslehrerin