Eine Einreichung des Kaufbelegs ist erst ab dem 1. September 2025 möglich.
Webshop: (https://schyren-gym.tabletklasse.de/) Dieser Webshop ist immer nur kurze Zeit erreichbar. Sie können jedoch auch nachträglich bei https://tabletklasse.de/ ein iPad mit Bildungsrabatt bestellen.
Im Folgenden werden nur die aus unserer Sicht wichtigsten Aspekte zusammengefasst.
Im Schuljahr 2025/26 werden die Jahrgangsstufen 8 und 10 ausgestattet, im Schuljahr 26/27 wiederum die Jahrgangsstufen 8 und 10. Sodass ab dem Schuljahr 2027/28 die Jahrgänge 9-12 bereits ausgestattet wurden und nur noch die 8. Klassen ausgestattet werden.
Uns ist wichtig zu betonen, dass unsere Entscheidung für iPads (Apple) und nicht gegen andere Systeme gefallen ist. Im Folgenden möchten wir Ihnen die Gründe für diese Entscheidung transparent darlegen.
1. Einheitliche Geräte erleichtern den Schulalltag
2. Positive, landesweite Erfahrungen
3. Nachhaltigkeit durch Laufzeit
Als Teil der ‚Digitalen Schule der Zukunft‘ wollen wir unsere Schülerinnen und Schüler fit machen für eine selbstbestimmte Teilhabe an der digitalen Welt. Dazu gehören klare Regeln im Umgang mit digitalen Geräten und ein bewusster, reflektierter Umgang. Zum Beispiel durch bewusste Selbsteinschränkung mit Hilfe der Einstellung Fokus.
Die Entlastung der Schultaschen ist nicht unser vorrangiges Ziel – dennoch begrüßen wir es, wenn wir möglichst bald digitale Schulbücher anbieten können, sodass Schülerinnen und Schüler auch damit arbeiten können. (Stand Juli 2025)
Die Teilnahme an diesem Angebot ist selbstverständlich freiwillig. Wir würden uns jedoch sehr freuen, wenn Sie sich dafür entscheiden, damit möglichst alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse ein eigenes Gerät nutzen können. Eine einheitliche Ausstattung erleichtert dabei das gemeinsame Lernen und Arbeiten im Unterricht erheblich.
Sollten Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler das Angebot der staatlich bezuschussten Eigenbeschaffung nicht in Anspruch nehmen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ein Leihgerät aus dem schulischen Bestand zur Verfügung zu stellen – sofern ausreichend Geräte verfügbar sind. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung seitens des Sachaufwandsträgers ergibt sich daraus jedoch nicht.
Nach aktuellem Stand können wir leider nicht garantieren, dass für Ihr Kind ein Leihgerät zur Verfügung steht, da viele dieser Geräte bereits anderweitig im Einsatz sind.
Zudem ist nach Auskunft des Sachaufwandsträgers eine Ausgabe schulischer Leihgeräte auf den schulischen Vormittag beschränkt; eine Mitnahme nach Hause ist nicht vorgesehen. Damit ist nur eingeschränkt eine 1:1-Ausstattung möglich, da persönliche Einstellungen, Zugangsdaten (z. B. für E-Mails, Dateien oder Fotos) sowie individuelle Arbeitsstände auf diesen Geräten nicht dauerhaft gespeichert werden können.
Aus verschiedenen Gründen haben wir uns bewusst gegen die Einbindung privater Geräte, und das ist das von Ihnen gekaufte iPad, über ein sogenanntes MDM (Mobile Device Management) entschieden. Das hat für Sie folgende Vorteile:
Wichtig:
Bitte warten Sie weitere Informationen der Schule zur Einrichtung ab.
Achten Sie insbesondere darauf, mit welcher Apple-ID das iPad eingerichtet wird. Diese ist entscheidend dafür, welche Rechte und Einschränkungen Sie als Erziehungsberechtigte festlegen können.
Für Eltern gibt es vor der Ausgabe der iPads einen eigenen Elternabend, der Sie bei der Konfiguration unterstützt. Zudem finden Sie im Elternbeirat Ansprechpartner, wenn Sie zusätzliche Unterstützung benötigen. (Mehr Infos finden Sie auch hier: https://schyren-gymnasium.de/ipad-anleitungen/)
Nur wenn wir als Schule und Sie als Eltern vertrauensvoll und eng zusammenarbeitet, können Ihre Kinder einen sinnvollen Umgang mit der Digitalisierung erlernen.
Da es sich bei den in der „Digitalen Schule der Zukunft“ beschafften Geräten um Privatgeräte handelt, wird von Seiten der Schule, des Schulaufwandsträgers oder des Staatsministeriums keine Haftung bei Verlust oder Zerstörung des Geräts übernommen. Daher empfehlen wir gerade für jüngere Schüler das Abschließen einer Versicherung, da dann doch mal die Trinkflasche ausläuft oder die Schultasche ruppiger abgesetzt wird. Bei Beschädigung greift dann die Versicherung.
Es kann jedoch einmalig eine erneute Förderung beantragt werden, sofern die Beschaffung des zweiten Geräts spätestens für die 12. Jahrgangsstufe erfolgt.
iPads können im Zeitraum vom 8. bis 28.7.25 unter https://schyren-gym.tabletklasse.de/ bestellt werden. Eine Bestellung danach ist immer noch unter tabletklasse.de möglich. Die Bestellung im Shop erleichtert Ihnen und uns die Abwicklung und verhindert, dass Sie eventuell nicht passendes Zubehör kaufen.
Das Passwort wurde über das Elternportal verschickt.
Sie können aber auch in anderen Apple-Stores und zugelassenen Händlern ein Gerät kaufen. Beachten Sie aber: „Das mobile Endgerät muss entweder ein Neugerät mit mind. 10 Zoll Bildschirmgröße oder ein Refurbished-Gerät mit mind. 10 Zoll Bildschirmgröße von gewerblichen Händlern mit einer Garantie von mindestens einem Jahr sein.“ (Link>Welche Anforderungen muss das Gerät erfüllen)
Der Förderantrag ist bis spätestens neun Monate nach Beschaffung des Endgeräts (…) einzureichen, spätestens jedoch zwei Monate nach Verlassen der Schule, für die das Gerät beschafft wurde. Später eingehende Anträge können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Antragsberechtigt sind die volljährigen Schülerinnen und Schüler einer 1:1-Ausstattungsklasse, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern deren Erziehungsberechtigte.
Für das Schuljahr 2025/26 ab dem 1.9.25.
Bei einem Wechsel der Schule und/oder in eine nicht an der 1:1-Ausstattung im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ beteiligten Klasse gilt die Zweckbindung auch als erfüllt, soweit das Gerät zum Erwerb eines geeigneten Ersatzgerätes veräußert wird, das wegen abweichender Anforderungen nach dem Wechsel der Klasse derselben oder einer anderen Schule benötigt wird.
Die Förderung im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ kann auch durch andere Finanzierungsbeiträge ergänzt werden (z. B. Unterstützung einer Kommune, eines Fördervereins, anderer wohltätiger Einrichtungen etc.).
Beachten Sie auch den folgenden Punkt.
Leistungen nach § 21 Abs. 6 SGB II, §30 Abs. 10 SGB XII
Für Schülerinnen und Schüler aus finanziell unterstützungsbedürftigen Familien stehen verschiedene Lösungen zur passgenauen Auswahl vor Ort zur Verfügung, z. B. Ratenzahlungsmodelle, anderen Förderungen (z. B. Förderverein der Schule) oder der Rückgriff auf den Leihgerätepool der Schule. Eine Bedürftigkeitsprüfung auf Schulebene ist nicht vorgesehen.
Auch eine Kombination der Förderung mit SGB II- und XII-Leistungen ist grundsätzlich möglich. In diesem Fall ist eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung des Jobcenters bzw. des Trägers der Sozialhilfe bzgl. Leistungen nach § 21 Absatz 6 SGB II bzw. § 30 Absatz 10 SGB XII erforderlich. Dazu muss die leistungsberechtigte Person den entsprechenden Mehrbedarf anzeigen und die Unabweisbarkeit darlegen.
In diesem Kontext ist eine schriftliche Bestätigung der Schule, ob ein Leihgerät zur Verfügung steht oder nicht, erforderlich. Den Schulen wird hierfür ein entsprechendes, mit der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern, abgestimmtes Formblatt zur Verfügung gestellt. Sprechen Sie uns bitte in dem Fall an!
Es wird darauf hingewiesen, dass die Förderung der Anschaffung eines digitalen Endgeräts jedenfalls für Schülerinnen und Schüler im SGB XII-Leistungsbezug durch den Sozialhilfeträger zukünftig in der Regel allenfalls durch die Gewährung eines Darlehens in Betracht kommt.
Ausführliche Information auch unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2024/278/baymbl-2024-278.pdf .
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Seite (Juli 2025) ist noch nicht klar, wann exakt die iPads an unsere Schule geliefert werden. Die genauen Daten werden zu Beginn des Schujahres über das Elternportal, aber auch hier veröffentlicht.
Digitaler Elternabend, um aufgetretene Probleme bei der Installation zu klären
Austeilen der iPads in den Klassen und Erstkonfiguration durch die Schüler. Hierfür ist eine Apple-ID Ihres Kind nötig.