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1 von 4000 in Deutschland zugelassenen Patentanwälten am SGP


Im Rahmen der monatlichen LEAP-Vorträge, die von allen interessierten Schülern der Jahrgangsstufen 9 bis 12 besucht werden können, stellte Thomas Liebl sich und seine Arbeit als Patentanwalt vor.
Anhand von vielfältigem Anschauungsmaterial – Gesetzesbüchern, einer Patentanwaltsrobe, einem Schriftstück zur Patentanmeldung, bereits patentierten Gegenständen wie einer Hüftabspreiz-Orthese oder einem Rühraufsatz für Bohrmaschinen – wurde schnell klar, dass ein Patentanwalt als Dolmetscher zwischen Erfinder und Patentamt, zwischen Technik und Recht fungiert. An dieser Schnittstelle leisten Patentanwälte folglich einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Innovationsdynamik in Deutschland und Europa: Sie wissen, was technisch und rechtlich möglich ist.
Was macht ein Patentanwalt? Ein Patentanwalt berät und vertritt Mandanten auf dem Gebiet einerseits des Patent-, des Marken- und Designrechts, andererseits auf dem Gebiet des Sortenschutz- und Halbleiterschutzrechts. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Vertretung in Verfahren vor den Patent- und Markenämtern und den zuständigen Gerichten.
Wie wird man Patentanwalt? Ein abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Hochschulstudium, etwa in den Fächern Elektrotechnik, Maschinenbau, Physik, Chemie oder Biologie, ist erforderlich. Darauf folgt eine mehrjährige juristische Zusatzausbildung in Theorie und Praxis.
Warum gibt es Patentanwälte? Schon bald nach der Gründung des Kaiserlichen Patentamts im Mai 1877 stellte sich heraus, dass für die komplexen technischen Sachverhalte im Patentwesen besonders qualifizierte Fachleute benötigt werden, die neben den juristischen Fragen auch in der Lage sind, die technischen Zusammenhänge der Erfindungen zu verstehen.
Thomas Liebl ist Deutscher und Europäischer Patentanwalt sowie Europäischer Marken- und Designanwalt. Er ist seit 2008 Partner in der Kanzlei Neubauer Liebl Bierschneider.
Text und Foto: Annette Wörmann