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Und schon wieder Staub – Militärpfarrer berichtet von Einsätzen

In Artikel 4 unseres Grundgesetzes steht: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“. Um dieses Grundrecht auch für Soldatinnen und Soldaten sicherzustellen, leisten die Evangelische und Katholische Kirche durch die vertraglich vereinbarte Militärseelsorge einen unverzichtbaren Beitrag zur seelsorgerlichen Betreuung von Soldaten und deren Familienangehörigen. Was darunter in der Praxis zu verstehen ist, erläuterte der Militärseelsorger Andreas Vogelmeier den Oberstufenschülern der Religionskurse von Frau Wörmann und Frau Tschepe sehr eindrücklich. Deutlich wurde unter anderem, dass neben der Feier von Gottesdiensten und dem Spenden der Sakramente auch seelsorgerliche Gespräche eine bedeutende Rolle spielen, die für die Soldaten vor Ort eine wichtige Stütze bei der Verarbeitung von Erlebtem darstellen.

Text und Foto: Lisa Tschepe